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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Januar 2026 · WERTINSTITUT – ein Service der Triamus Capital GmbH

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss, Verbraucher/Unternehmer

1.1 Anbieter der nachfolgend geregelten Leistungen ist die TRIAMUS Capital GmbH, die unter der Marke „wertinstitut“ auftritt („Anbieter“).

1.2 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben stets unberührt. Klauseln, die ausdrücklich nur für eine dieser Gruppen gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4 Der Vertrag kommt durch Bestellung des Kunden im Portal oder per E-Mail und mit Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform zustande.

§ 2 Leistungsgegenstand

2.1 Gegenstand dieser AGB sind ausschließlich Leistungen zur Restnutzungsdauer von Gebäuden gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Weitere Leistungen des Anbieters unterliegen gesonderten Vereinbarungen.

2.2 Produkt A – Qualifizierte Ersteinschätzung Restnutzungsdauer. Kostenfreie, aber vertraglich geschuldete Einschätzung der voraussichtlichen Restnutzungsdauer auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Angaben. Keine Sachverständigenleistung, keine Besichtigung, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Leistung ist mit Bereitstellung der Einschätzung im Portal erbracht.

2.3 Produkt B – Nutzungsdauergutachten. Sachverständigengutachten zur verkürzten Restnutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, erstellt durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Person. Der Anbieter ist berechtigt, fachlich qualifizierte Dritte als Unterauftragnehmer einzusetzen. Lieferung digital über das Portal, auf Anfrage per Post.

2.4 Geschuldet ist die fachgerechte Erstellung der Leistung, nicht deren Anerkennung durch die Finanzverwaltung und nicht die Herbeiführung oder Erzielung von Steuervorteilen. Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt von Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters ab, insbesondere der Ermessensausübung der Finanzverwaltung, der individuellen Steuersituation des Kunden sowie der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Eine eigenständige vertragliche Zusage für den Fall der Nichtanerkennung regelt § 10.

2.5 Lieferfristen, soweit angegeben, sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart (z. B. Express-Service). Wird eine verbindlich vereinbarte Frist nicht eingehalten, hat der Kunde dem Anbieter in Textform eine angemessene Nachfrist zu setzen.

2.6 Wird eine verbindlich vereinbarte Express-Lieferzeit aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, nicht eingehalten, erstattet der Anbieter den für die Expressleistung gezahlten Aufpreis. Das Honorar für die Grundleistung sowie etwaige weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt. Die Express-Frist beginnt mit Eingang aller vom Kunden für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Angaben beim Anbieter.

§ 3 Mitwirkungspflichten

3.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.

3.2 Sofern der Auftrag eine Innen- und/oder Außenbesichtigung umfasst, gewährt der Kunde oder eine von ihm benannte Person dem Anbieter im vereinbarten Termin persönlich Zutritt zum Objekt.

3.3 Der Kunde ist gehalten, jegliche das Gutachten betreffende Kommunikation des Finanzamts, insbesondere Rückfragen und Bescheide, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Eingang, an den Anbieter weiterzuleiten. Der Anbieter stellt dem Kunden zu Rückfragen des Finanzamts und im Einspruchsverfahren unverbindliche Textbausteine kostenlos zur Verfügung. Die Verwendung dieser Textbausteine steht dem Kunden frei; sie ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Verwendung der Textbausteine ist Voraussetzung der Garantie nach § 10.

3.4 Die Verletzung von Mitwirkungspflichten lässt den Honoraranspruch nach § 5 unberührt. Die Geltendmachung der Garantie nach § 10 setzt die vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten voraus.

§ 4 Preise, Zahlung

4.1 Maßgeblich ist der im Portal bei Bestellung ausgewiesene Preis in Euro inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

4.2 Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4.3 Rückzahlungen (insbesondere im Rahmen von Widerruf, Kündigung nach § 7.2, Express-Rückerstattung nach § 2.6 oder Garantie nach § 10) erfolgen auf demselben Zahlungsweg, den der Kunde bei der ursprünglichen Zahlung verwendet hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet.

§ 5 Honorarfälligkeit

5.1 Das Honorar wird fällig mit Auslieferung des Gutachtens.

5.2 Konnte die Leistung aus Gründen, die der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind – insbesondere wegen noch nicht vollständig erfüllter Mitwirkungspflichten – nicht ausgeliefert werden, wird das Honorar abweichend von 5.1 30 Tage nach Auftragserteilung fällig. Der Anbieter bleibt in diesem Fall noch 12 Monate zur Nacherbringung der Leistung verpflichtet, sobald der Kunde seine Mitwirkung nachholt.

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher

6.1 Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der §§ 312g, 355 BGB zu. Die gesetzliche Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher im Bestellprozess und in der Auftragsbestätigung separat zur Verfügung gestellt.

6.2 Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über Dienstleistungen nach § 356 Abs. 4 BGB, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert.

6.3 Beginnt der Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist und widerruft der Verbraucher anschließend, hat er dem Anbieter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistungen entspricht (§ 357a Abs. 2 BGB).

§ 7 Kündigung

7.1 Ein Kündigungsrecht des Kunden nach § 648 BGB wird abbedungen.

7.2 Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet; noch offene Honorarforderungen entfallen.

7.3 Eine Kündigung durch den Anbieter erfolgt nicht wegen fehlender Mitwirkung des Kunden; in diesem Fall gilt § 5.

7.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen.

§ 8 Haftung

8.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch 50.000 EUR je Schadensfall. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für entgangene Steuervorteile, entgangene Steuerersparnisse, entgangenen Gewinn sowie für sonstige mittelbare Vermögensschäden und Folgeschäden, die auf einer Nichtanerkennung der im Gutachten ausgewiesenen Restnutzungsdauer durch die Finanzverwaltung beruhen, ausgeschlossen. Für diesen Fall steht dem Kunden im Rahmen der Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausschließlich die Geld-zurück-Garantie nach § 10 zu. Die Haftung nach 8.1 bleibt unberührt.

8.4 Die Haftung ist ausgeschlossen für Ermessensentscheidungen und Rechtsauffassungen von Finanzbehörden und Gerichten sowie für Änderungen von Gesetzen oder Rechtsprechung nach Erstellung des Gutachtens.

8.5 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche wegen Mängeln des Gutachtens in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit nicht zwingendes Recht längere Fristen vorschreibt; 8.1 und 8.2 Satz 1 bleiben unberührt.

§ 9 Gewährleistung, Nachbesserung

9.1 Weist das Gutachten Mängel auf, hat der Anbieter das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung. Der Kunde hat dem Anbieter mindestens eine Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist einzuräumen, bevor weitergehende Rechte geltend gemacht werden.

9.2 Gegenüber Unternehmern gelten die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten entsprechend § 377 HGB.

§ 10 Geld-zurück-Garantie

10.1 Zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten gewährt der Anbieter die nachfolgende eigenständige vertragliche Zusage.

10.2 Garantiefall ist die Nichtanerkennung der im Gutachten ausgewiesenen verkürzten Restnutzungsdauer in einem bestandskräftigen Steuerbescheid.

10.3 Voraussetzungen (kumulativ):

a) Der Auftrag umfasste eine vollständig bezahlte Innen- und Außenbesichtigung.

b) Der Kunde hat seine Mitwirkungspflichten nach § 3 vollständig erfüllt, insbesondere die Weiterleitung der Finanzamtskommunikation nach § 3.3.

c) Die Geltendmachung erfolgt binnen 18 Monaten ab Auftragserteilung; es handelt sich um eine Ausschlussfrist.

10.4 Ausgeschlossen ist die Garantie,

a) wenn die Ablehnung auf nachweislich falsche oder bewusst unvollständige Angaben des Kunden zurückzuführen ist,

b) wenn die Ablehnung ausschließlich auf einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung nach Gutachtenerstellung beruht, oder

c) wenn das Gutachten nicht beim Finanzamt eingereicht wurde.

10.5 Im Garantiefall wird das gezahlte Honorar in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz entgangener Steuervorteile oder -ersparnisse, sind im Rahmen der Garantie ausgeschlossen; § 8.1 (Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit u. a.) bleibt unberührt.

10.6 Die Geltendmachung erfolgt formfrei per E-Mail an wertinstitut.de">kontakt@wertinstitut.de unter Beifügung des betreffenden Bescheids. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der vollständigen Nachweise.

§ 11 Nutzungsrechte am Gutachten

11.1 Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung des Honorars ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem Gutachten zum Zweck der Einreichung beim zuständigen Finanzamt sowie zur Vorlage bei eigenen steuerlichen und rechtlichen Beratern.

11.2 Eine Weitergabe des Gutachtens an sonstige Dritte, die Veröffentlichung, Vervielfältigung zu kommerziellen Zwecken oder die Verwendung zu anderen als den in 11.1 genannten Zwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.

11.3 Urheberrechte und sonstige Schutzrechte am Gutachten, seinen Bestandteilen und Darstellungen verbleiben beim Anbieter.

11.4 Rechte des Kunden an von ihm bereitgestellten Unterlagen (Fotos, Pläne, Dokumente) bleiben unberührt; der Kunde räumt dem Anbieter die für die Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte ein.

§ 12 Datenschutz

12.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Person ergeben sich aus der unter wertinstitut.de/datenschutz abrufbaren Datenschutzerklärung.

12.2 Die Parteien behandeln die im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zu Vertragszwecken. Die Pflicht besteht über das Ende des Vertrags hinaus fort.

§ 13 Anonymisierte Datennutzung, Direktwerbung

13.1 Der Anbieter darf aus Gutachten gewonnene Daten in anonymisierter und nicht rückverfolgbarer Form zur Qualitätssicherung, Produktweiterentwicklung und für Markt-Benchmarks verwenden.

13.2 Der Anbieter darf die bei Beauftragung angegebene E-Mail-Adresse nach Maßgabe von § 7 Abs. 3 UWG für Direktwerbung für eigene, der beauftragten Leistung ähnliche Leistungen nutzen. Bei jeder Verwendung wird der Kunde klar und deutlich darauf hingewiesen, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

§ 14 Änderungen dieser AGB

14.1 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, technische Weiterentwicklungen oder gleichgelagerte Umstände erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

14.2 Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen.

§ 15 Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland bleibt der Schutz zwingender Bestimmungen des dortigen Rechts unberührt.

15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

15.3 Erklärungen unter diesem Vertrag bedürfen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, der Textform (§ 126b BGB).

15.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 16 Verbraucherschlichtung

16.1 Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.

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Rechtlicher Hinweis: WERTINSTITUT erbringt keine Steuerberatung im Sinne des Steuer­beratungs­gesetzes (§2 StBerG). Auf Wunsch koordinieren wir uns mit Ihrer Steuer­beratung oder empfehlen Ihnen eine Kanzlei aus unserem Partner­netzwerk.

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