Rechtslage nach Streichung der Gutachtervorschrift: mehr AfA möglich, doch die Finanzämter prüfen bei großen Abweichungen verstärkt die Kaufpreisaufteilung.
Zum BeitragRestnutzungsdauer in der Presse
Mit dem Jahreswechsel 2025/26 hat sich die Nachweislage zur kürzeren Restnutzungsdauer von Gebäuden deutlich entspannt. Die folgende Übersicht sammelt unabhängige redaktionelle und fachliche Beiträge zu Restnutzungsdauer und Gebäude-AfA – jeweils mit Kurzfassung und Link zur Quelle.
In der Presse
Geplante Verschärfung gestoppt: Das BMF strich die Einschränkung am 8. November 2025, der Bundesrat bestätigte dies am 19. Dezember 2025. Gutachten müssen nicht von öffentlich bestellten Sachverständigen stammen.
Zum BeitragDie Finanzverwaltung erlaubt wieder einfachere Nachweise für kürzere Gebäudenutzungsdauern. Das restriktive BMF-Schreiben von 2023 wurde aufgehoben.
Zum BeitragÜberblick zur Gebäude-AfA: Eine per Gutachten nachgewiesene kürzere Restnutzungsdauer ermöglicht höhere jährliche Abschreibungen.
Zum BeitragSchnellere Abschreibung bleibt möglich: Nach der BFH-Rechtsprechung ist jede geeignete Nachweismethode zulässig. Für Vermieter älterer Objekte wird eine Günstigerprüfung empfohlen.
Zum BeitragBFH-Urteil (IX R 14/23): Wie Vermieter mit dem Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer die Abschreibung erhöhen und Steuern sparen.
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Fachpresse, Verbände und Behörden
Kommentierte Nachricht: Das BMF kündigt kein Nachfolgeschreiben an. Der BFH war zuvor mehrfach zugunsten der Steuerpflichtigen vom Schreiben abgewichen.
Zum BeitragDas BMF hebt das Schreiben auf und wendet zugleich das BFH-Urteil vom 23.01.2024 (IX R 14/23) durch Veröffentlichung im Bundessteuerblatt an.
Zum BeitragBericht über die überraschende Aufhebung des BMF-Schreibens ohne Begründung und ohne Anwendungsregelung.
Zum BeitragAnalyse der Aufhebung mit Bezug auf das BFH-Urteil IX R 25/19: Zulässig ist jede geeignete Darlegungsmethode.
Zum BeitragDeutliche Entschärfung der Nachweisanforderungen. Auch andere geeignete technische oder wirtschaftliche Gutachten sind wieder anerkennungsfähig.
Zum BeitragDie Anforderungen an den Nachweis richten sich künftig ausschließlich nach der Rechtsprechung. Die Pflicht zu einem öffentlich bestellten oder ISO-17024-zertifizierten Gutachter entfällt.
Zum BeitragOffizielles BMF-Schreiben zur Aufhebung des Schreibens vom 22.02.2023 zur AfA nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).
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Die aufgeführten Beiträge stammen von unabhängigen Redaktionen und Fachverlagen und berichten über das Thema Restnutzungsdauer. Sie stellen keine Berichterstattung über oder Empfehlung für unser Unternehmen dar.