Nur bei wertinstitut: Schutz gegen Jahressteuergesetz 2026

Jedes-Jahr-wieder-Garantie: Ihr Geld zurück, falls Ihr Gutachten durch eine Gesetzesänderung unbrauchbar wird. Für Bestellungen vom 24.10.2026 bis 31.01.2027, ohne Aufpreis. Mehr erfahren

Stand: · Der Bundestag berät den Gesetzentwurf. Nächster Termin: Anhörung im Finanzausschuss am 02.11.2026.

Ihr Altbau, das Jahressteuergesetz 2026 und warum Sie gelassen bleiben können

Gelassenheit, wenn am Jahressteuergesetz gedreht wird.

Worum es für Sie geht

Angenommen, Ihr Mehrfamilienhaus ist Baujahr 1965 und der Gebäudeanteil liegt bei 500.000 Euro. Ohne Nachweis schreibt das Finanzamt es so ab, als hielte es noch 50 Jahre: 2 Prozent im Jahr, 10.000 Euro. Ein Gutachten stellt fest, was Sie an Ihrem Haus längst sehen: Es ist 60 Jahre alt, und es hält realistisch noch 22 Jahre. Dann schreiben Sie 4,55 Prozent ab, 22.700 Euro im Jahr. Bei einem Steuersatz von 42 Prozent sind das rund 5.300 Euro weniger Steuern, jedes Jahr, so lange Sie das Haus halten.

Dieses Recht steht seit Jahrzehnten im Gesetz (§ 7 Absatz 4 Satz 2 EStG). Der Bundesfinanzhof hat es am 23.01.2024 noch einmal bestätigt: Sie haben einen Anspruch darauf, Sie dürfen den Nachweis mit einem Gutachten führen, und der Gutachter muss dafür nicht einmal zwingend vor Ort gewesen sein (IX R 14/23).

Genau an diesem Recht wird gerade gerüttelt.

Was diskutiert wird

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2026 vom 25.09.2026 vorgeschlagen, drei Wörter ins Gesetz einzufügen: „im Zeitpunkt seiner Fertigstellung“ (Bundesrats-Drucksache 447/26 (Beschluss), Nummer 6).

Was das für Sie hieße: Eine kürzere Nutzungsdauer würde nur noch zählen, wenn sie schon feststand, als das Haus gebaut wurde. Dass ein Gebäude von 1965 heute abgewohnt ist, dass Leitungen, Dach und Fenster ihr Alter haben, dass sich eine Sanierung kaum noch rechnet: All das zählte dann nicht mehr. Für Eigentümer von Altbauten wäre der Nachweis damit praktisch zu.

Wie weit das ist

Nicht weit. Eine Stellungnahme des Bundesrates ist ein Wunsch an Bundestag und Bundesregierung, mehr nicht. Ein Gesetz wird daraus erst, wenn der Bundestag es beschließt, der Bundesrat zustimmt und es im Bundesgesetzblatt steht.

  1. Stellungnahme des Bundesrates: 25.09.2026
  2. Antwort der Bundesregierung: 30.09.2026, sie will den Vorschlag prüfen
  3. Beratung im Bundestag, Anhörung im Finanzausschuss: 02.11.2026
  4. Beschluss des Bundestages: steht aus
  5. Zustimmung des Bundesrates: steht aus
  6. Verkündung im Bundesgesetzblatt: steht aus

Wir verfolgen jeden Schritt für Sie und aktualisieren diese Seite. Das Datum oben zeigt den letzten Stand.

Das kennen wir schon

Geld zurück, falls Berlin auf verrückte Ideen kommt.

Der Vorschlag ist nicht neu. Er kommt mit schöner Regelmäßigkeit im Herbst, wenn das Jahressteuergesetz verhandelt wird, und ist bisher jedes Mal im Verfahren liegen geblieben.

JahrAnlaufErgebnis
2022Entwurf zum Jahressteuergesetz 2022nicht Gesetz geworden
2024Vorschlag des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2024nicht Gesetz geworden
2025Entwurf einer Verordnung mit Pflicht zum Ortsterminnicht Gesetz geworden
2026Vorschlag des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2026der Bundestag berät

Deshalb rechnen wir nicht damit, dass es diesmal anders ausgeht. Und falls doch, haben wir vorgesorgt.

Jetzt bestellen oder lieber abwarten?

Die Frage stellen sich gerade viele Eigentümer. Die Antwort ist eindeutiger, als man denkt:

  • Sie warten, und es ändert sich nichts. Dann haben Sie ein Jahr höhere Abschreibung verschenkt. Im Beispiel oben rund 5.300 Euro.
  • Sie warten, und das Gesetz kommt. Dann ist der Nachweis für Ihr Haus zu, und Sie haben keine Möglichkeit mehr, ihn zu führen.
  • Sie bestellen jetzt, und es ändert sich nichts. Dann wirkt Ihre höhere Abschreibung ab diesem Jahr.
  • Sie bestellen jetzt, und das Gesetz kommt mit Übergangsregeln. Gesetzesänderungen gelten in der Regel für die Zukunft. Dann hat gewonnen, wer sein Gutachten schon hatte.
  • Sie bestellen jetzt, und das Gesetz kommt ohne jede Übergangsregel. Dann ist Ihr Gutachten für kein Steuerjahr mehr verwendbar, und Sie bekommen von uns alles zurück, was Sie bezahlt haben.

Ein frühes Gutachten hat also nur Vorteile. Der einzige Weg, bei dieser Diskussion etwas zu verlieren, ist abzuwarten.

Unsere Jedes-Jahr-wieder-Garantie

Sie heißt so, weil das Thema jedes Jahr wiederkommt, und weil Sie sich darum nicht kümmern sollen. Für jede Bestellung vom 24.10.2026 bis zum 31.01.2027 gilt zusätzlich zu unserer Geld-zurück-Garantie:

  • Was Sie bekommen: Wir erstatten alles, was Sie für die Bestellung bezahlt haben, auch Besichtigung und Express. Das Gutachten behalten Sie.
  • Wann: Ein Gesetz wird bis zum 31.01.2027 im Bundesgesetzblatt verkündet, das den Vorschlag des Bundesrates umsetzt oder gleich wirkt, und es gilt schon für das Steuerjahr Ihres Bewertungsstichtags. Ihr Gutachten ist damit für kein Steuerjahr mehr verwendbar.
  • Wann nicht: wenn Ihr Gutachten für mindestens ein Steuerjahr verwendbar bleibt, zum Beispiel weil die Änderung erst später gilt oder nur künftige Käufe betrifft. Dann haben Sie Ihre Abschreibung, und die Garantie wird nicht gebraucht.
  • Wenn nur die Anforderungen strenger werden, etwa eine persönliche Besichtigung verlangt wird: Dann erstellen wir Ihr Gutachten auf Wunsch neu, und Sie zahlen nur die Differenz zum dann gültigen Preis.
  • Ohne Aufpreis, ohne Besichtigungspflicht, ohne Kleingedrucktes, das Sie suchen müssten. Die vollständigen Bedingungen stehen in § 10a unserer AGB.
  • So einfach melden Sie sich: eine E-Mail mit Ihrer Auftragsnummer an kontakt@wertinstitut.de, innerhalb von 28 Tagen nach der Verkündung. Wir bestätigen innerhalb von 14 Tagen und zahlen innerhalb von 90 Tagen.

Nach unserer Kenntnis gibt es das bei keinem anderen Anbieter.

Häufige Fragen von Eigentümern

Mein Haus ist Baujahr 1958, ich habe es vor zwei Jahren gekauft. Soll ich jetzt abwarten?

Nein. Abwarten verschiebt nur Ihre höhere Abschreibung, und Geld verlieren können Sie mit einer Bestellung jetzt nicht. Kommt eine Änderung mit Übergangsregeln, sind Sie mit Ihrem fertigen Gutachten im Vorteil. Kommt sie ohne, bekommen Sie alles zurück.

Was ist, wenn das Gesetz erst 2028 gilt?

Dann bleibt Ihr Gutachten für die Jahre davor verwendbar, Sie haben Ihre Abschreibung, und die Garantie wird nicht gebraucht.

Gilt die Garantie auch, wenn ich keine Besichtigung buche?

Ja. Die Jedes-Jahr-wieder-Garantie gilt für jede Bestellung im Aktionszeitraum. Unsere Geld-zurück-Garantie für die Anerkennung durch das Finanzamt setzt weiterhin eine Innen- und Außenbesichtigung voraus.

Ich habe schon vor dem 24.10.2026 bestellt. Was gilt für mich?

Ihr Gutachten ist nach geltendem Recht erstellt, und jede Rückfrage des Finanzamts dazu beantworten wir kostenlos. Die Jedes-Jahr-wieder-Garantie gilt für Bestellungen ab dem 24.10.2026.

Muss ich die Politik jetzt selbst im Blick behalten?

Nein. Den aktuellen Stand finden Sie immer hier. Sollte es zum Garantiefall kommen, genügt eine E-Mail innerhalb von 28 Tagen nach der Verkündung.

Wie wirkt sich das auf meine Steuererklärung aus?

Das klärt Ihr Steuerberater. Wir bewerten Ihr Gebäude und stehen mit dem Gutachten dahinter.

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