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Berichterstattung zum Thema

Restnutzungsdauer in der Presse

Mit dem Jahreswechsel 2025/26 hat sich die Nachweislage zur kürzeren Restnutzungsdauer von Gebäuden deutlich entspannt. Im Herbst 2026 hat der Bundesrat im Verfahren zum Jahressteuergesetz 2026 vorgeschlagen, den Nachweis wieder einzuschränken; beschlossen ist das nicht. Die folgende Übersicht sammelt unabhängige redaktionelle und fachliche Beiträge zu Restnutzungsdauer und Gebäude-AfA – jeweils mit Kurzfassung und Link zur Quelle.

Presse

In der Presse

  • Handelsblatt

    Rechtslage nach Streichung der Gutachtervorschrift: mehr AfA möglich, doch die Finanzämter prüfen bei großen Abweichungen verstärkt die Kaufpreisaufteilung.

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  • Haufe Immobilien

    Geplante Verschärfung gestoppt: Das BMF strich die Einschränkung am 8. November 2025, der Bundesrat bestätigte dies am 19. Dezember 2025. Gutachten müssen nicht von öffentlich bestellten Sachverständigen stammen.

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  • Handelsblatt

    Die Finanzverwaltung erlaubt wieder einfachere Nachweise für kürzere Gebäudenutzungsdauern. Das restriktive BMF-Schreiben von 2023 wurde aufgehoben.

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  • Haufe Immobilien

    Überblick zur Gebäude-AfA: Eine per Gutachten nachgewiesene kürzere Restnutzungsdauer ermöglicht höhere jährliche Abschreibungen.

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  • KPMG Steuertipps

    Schnellere Abschreibung bleibt möglich: Nach der BFH-Rechtsprechung ist jede geeignete Nachweismethode zulässig. Für Vermieter älterer Objekte wird eine Günstigerprüfung empfohlen.

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  • Handelsblatt

    BFH-Urteil (IX R 14/23): Wie Vermieter mit dem Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer die Abschreibung erhöhen und Steuern sparen.

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Fachmedien

Fachpresse, Verbände und Behörden

  • KPMG

    Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates: Den Vorschlag, die kürzere Nutzungsdauer auf den Zeitpunkt der Fertigstellung zu beschränken, will sie prüfen.

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  • EY Steuernachrichten

    Der Bundesrat fordert zahlreiche Ergänzungen zum Jahressteuergesetz 2026, darunter eine Einschränkung der kürzeren Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Beschlossen ist sie nicht.

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  • Deloitte Tax-News

    Stellungnahme des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2026: Eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer von Gebäuden soll nur noch anerkannt werden, wenn ihr Grund schon bei Fertigstellung bestand.

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  • NWB / BBK

    Kommentierte Nachricht: Das BMF kündigt kein Nachfolgeschreiben an. Der BFH war zuvor mehrfach zugunsten der Steuerpflichtigen vom Schreiben abgewichen.

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  • EY Steuernachrichten

    Das BMF hebt das Schreiben auf und wendet zugleich das BFH-Urteil vom 23.01.2024 (IX R 14/23) durch Veröffentlichung im Bundessteuerblatt an.

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  • DIHK

    Bericht über die überraschende Aufhebung des BMF-Schreibens ohne Begründung und ohne Anwendungsregelung.

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  • PwC Steuern & Recht

    Analyse der Aufhebung mit Bezug auf das BFH-Urteil IX R 25/19: Zulässig ist jede geeignete Darlegungsmethode.

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  • Zentralverband des Deutschen Handwerks

    Deutliche Entschärfung der Nachweisanforderungen. Auch andere geeignete technische oder wirtschaftliche Gutachten sind wieder anerkennungsfähig.

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  • Neufang Akademie

    Die Anforderungen an den Nachweis richten sich künftig ausschließlich nach der Rechtsprechung. Die Pflicht zu einem öffentlich bestellten oder ISO-17024-zertifizierten Gutachter entfällt.

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  • Bundesministerium der Finanzen

    Offizielles BMF-Schreiben zur Aufhebung des Schreibens vom 22.02.2023 zur AfA nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).

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Die aufgeführten Beiträge stammen von unabhängigen Redaktionen und Fachverlagen und berichten über das Thema Restnutzungsdauer. Sie stellen keine Berichterstattung über oder Empfehlung für unser Unternehmen dar.