Zahlen Sie zu viel Steuern auf Ihre Mietimmobilie?
Das Finanzamt rechnet bei fast jedem Gebäude mit 50 Jahren Nutzungsdauer. Ist Ihr Haus älter oder abgenutzter, dürfen Sie schneller abschreiben. Der Ratgeber erklärt auf 5 Seiten, wie das geht und wann es sich lohnt.
- Ob Ihre Immobilie in Frage kommt: Checkliste in 2 Minuten
- Rechenbeispiel mit echten Zahlen zum Nachrechnen
- Was das Finanzamt sehen will, damit es anerkennt
Das steht auf den 5 Seiten
- Seite 1
Warum 2 % AfA oft zu wenig sind
Was die gesetzliche Nutzungsdauer von 50 Jahren bedeutet und warum sie für viele ältere Gebäude nicht passt.
- Seite 2
Ihr Recht auf kürzere Nutzungsdauer
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG in einfachen Worten: Wer eine kürzere Restnutzungsdauer nachweist, schreibt schneller ab.
- Seite 3
Rechenbeispiel zum Nachrechnen
Eine vermietete Wohnung, vorher und nachher. Mit Formel, damit Sie Ihre eigenen Zahlen einsetzen können.
- Seite 4
Lohnt es sich bei Ihnen?
Checkliste: Baujahr, Modernisierungen, Zustand, Gebäudewert. In 2 Minuten wissen Sie, ob ein Gutachten sinnvoll ist.
- Seite 5
So erkennt das Finanzamt an
Welche Anforderungen ein Gutachten erfüllen muss, wie die Einreichung läuft und was bei Rückfragen hilft.
Gleiche Wohnung, doppelte Abschreibung
Eine vermietete Eigentumswohnung, Baujahr 1972, Gebäudeanteil 300.000 €. Statt 50 Jahren belegt ein Gutachten eine Restnutzungsdauer von 25 Jahren. Die jährliche Abschreibung verdoppelt sich, die Steuerlast sinkt.
Ganzes Beispiel im Ratgeber lesen| Kennzahl | Gesetzlich | Mit Gutachten |
|---|---|---|
| Nutzungsdauer | 50 Jahre | 25 Jahre |
| AfA-Satz | 2,0 % | 4,0 % |
| AfA pro Jahr | 6.000 € | 12.000 € |
Vereinfachtes Beispiel: 6.000 € Mehr-AfA × 42 % Grenzsteuersatz. Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Keine Steuerberatung.
Kurz beantwortet
Kostet der Ratgeber etwas?
Nein. Sie geben E-Mail-Adresse, Namen und Telefonnummer an und bekommen den Ratgeber per E-Mail. Es entsteht keine Verpflichtung und kein Abo.
Für wen ist der Ratgeber gedacht?
Für alle, die eine Wohnung, ein Haus oder ein Mehrfamilienhaus vermieten und Einkünfte aus Vermietung versteuern. Besonders interessant ist er bei Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden.
Was passiert mit meinen Daten?
Wir schicken Ihnen den Ratgeber per E-Mail und melden uns bei Rückfragen per E-Mail oder Telefon, ggf. auch über einen KI-Telefonassistenten. Werbeanrufe gibt es nicht. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.
Muss ich danach ein Gutachten kaufen?
Nein. Der Ratgeber hilft Ihnen einzuschätzen, ob sich ein Gutachten lohnt. Wenn ja, können Sie bei uns eine kostenlose Ersteinschätzung anfragen.
5 Seiten, die sich jedes Jahr auszahlen können.
Kostenlos per E-Mail. In 2 Minuten wissen Sie, ob Ihre Immobilie in Frage kommt.